Kindesunterhalt

Alle Kinder haben gegenüber ihren Eltern oder anderen Verwandten einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Jugendliche und volljährige Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung (ohne ausreichendes Einkommen) besitzen ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, wie auch Kinder, die z.B. aufgrund einer Krankheit nicht erwerbstätig sein können.

Kinder müssen ebenfalls finanziell versorgt werden. Sie haben einen Anspruch auf Barunterhalt gegenüber dem Elternteil, bei dem sie nicht leben.

Jener Elternteil, bei dem die Kinder leben, entrichtet durch die Versorgung und Betreuung des Nachwuchses einen sogenannten Naturalunterhalt. Das gilt auch dann, wenn die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge ausüben, die Kinder aber überwiegend bei einem Elternteilteil leben.

Die Festsetzung des Kindesunterhalts richtet sich grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Der Zahlbetrag ist dann der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen, die allerdings nur Circa-Beträge darstellt. Im Einzelfall kann durchaus eine höhere oder niedrigere Tabellenstufe in Betracht kommen.