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Metzger Familienrecht Göppingen
Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht sowie Mediatorin
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Willkommen in der Anwaltskanzlei Sandra Metzger für Ehe- und Familienrecht in Göppingen

Das Ehe- und Familienrecht ist bekanntlich ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Teilgebiet des Zivilrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Aspekten von Ehe, Familie, Partnerschaft und Verwandtschaft.

Eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen befassen sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern sowie anderen Familienangehörigen. Neben der Ehescheidung regelt es z.B. auch Fragen des Unterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs, Haushaltsaufteilung, Ehewohnungszuweisung, Umgang mit Kindern, die elterliche Sorge und alle sonstigen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten (auch Haftung für Schulden).

Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Auch die Beziehung von ehelichen sowie nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern, der Verwandtenunterhalt (sowohl Kindesunterhalt als auch Elternunterhalt), der Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter, Adoptionen, Pflegschaften, Betreuungen, Vormundschaften und andere angrenzende Rechtsgebiete ergänzen dieses Spektrum.

Wenn Sie konkrete Fragen zum Ehe- und Familienrecht haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir sind auch zu finden bei:

»Da mihi factum, dabo tibi ius.«

Lat.:
„Gib mir die Tatsachen, ich werde dir das Recht geben.“

Das Team „Metzger Familienrecht“ – hervorgegangen aus dem Dach „Familienrecht Göppingen“

Unsere neue Kanzlei „Metzger Familienrecht“ in der Lange Straße 7 geht aus der Kanzlei „Familienrecht Göppingen, Rechtsanwältin Silvia Herrmann und Sandra Metzger“ im Friedrichsbau Göppingen hervor. Die ursprüngliche Kanzlei war bereits 1994 von Frau Rechtsanwältin Silvia Herrmann gegründet worden, ab dem Jahr 2001 war Frau Rechtsanwältin Sandra Metzger mit im Team der Fachanwältinnen für Familienrecht. 2023 wechselte Rechtsanwältin Silvia Herrmann dann in ihren wohlverdienten Ruhestand.

Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht sowie Mediatorin Sandra Metzger

Rechtsanwältin
Sandra Metzger

Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht sowie anerkannte Mediatorin

Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht sowie Mediatorin Sandra Metzger

Ella Eberenz

Rechtsanwaltsfachangestellte und kompetente rechte Hand der Kanzlei

Unser Anspruch und unsere Leistungen

Wir befinden uns im Herzen Göppingens und begleiten Sie in all Ihren Fragen und Problemen. Diese können und sollen auch gerne über das rein Juristische hinausgehen. Unser Ziel ist es, nicht nur eine kompetente Rechtsvertretung zu verkörpern, sondern ein vertrauensvoller Ansprechpartner zu sein.

Was zeichnet Fachanwälte besonders aus?

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, welche das Maß dessen erheblich übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§§ 1, 2 Fachanwaltsordnung).

Rechtsanwältin Sandra Metzger hat sich seit 2001 als Fachanwältin auf Ehe- und Familienrecht spezialisiert.

Mediation – Fokus auf Konfliktlösung statt familiengerichtliche Entscheidungen

Wenn von Mediation gesprochen wird, dann besonders oft im Familienrecht. Im Gegensatz zu anderen Bereichen wird in diesem Rechtsgebiet bereits in vielen Fällen das Instrument der Mediation zur Streit- und Konfliktlösung angewandt. (mehr …)

Gerichtsnahe Beratung

Wenn Sie sich beispielsweise in einzelnen Fragen nicht einigen können, die vor allem Ihre Kinder betreffen, dann kann der Richter Ihnen vorschlagen, in die „Gerichtsnahe Beratung“ zu gehen. (mehr …)

Trennung und Scheidung

Eine Trennung kann in der Ehe für eine gewisse Zeit manchmal sinnvoll sein. So kann man sich über seine Gefühle klarer werden und für sich selbst entscheiden, ob die Ehe eine Zukunft hat oder ob man wirklich die Scheidung wünscht. Letzteres hat jedoch vielerlei juristische Auswirkungen, welche den Eheleuten oft gar nicht so bewusst sind. (mehr …)

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich soll die verschieden hohen, aber während der Ehe gemeinsam erworbenen Rentenanwartschaften (Rentenansprüche) für die Altersrente ausgleichen. Er ist zu unterscheiden vom Güterrecht. So ist es unerheblich, ob man während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung lebte. (mehr …)

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man mehrere Unterhaltsabschnitte. Dazu zählt der Familienunterhalt während der intakten Ehe, der Trennungsunterhalt im Zeitraum der Trennungsphase und der Nacheheliche Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung. Alle Abschnitte sind voneinander vollkommen unabhängig und unterschiedlich gestaltet. (mehr …)

Kindesunterhalt

Alle Kinder haben gegenüber ihren Eltern oder anderen Verwandten einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Jugendliche und volljährige Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung (ohne ausreichendes Einkommen) besitzen ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, wie auch Kinder, die z.B. aufgrund einer Krankheit nicht erwerbstätig sein können. (mehr …)

Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Der überwiegende Teil der Ehepaare hat keinen Ehevertrag geschlossen, also keine Regelung dazu getroffen, wie im Fall der Scheidung mit dem in der Ehe erwirtschafteten Vermögen zu verfahren ist. All diese Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung kann hierbei jeder Ehepartner verlangen, dass das während der Ehezeit neu hinzu erworbene Vermögen geteilt wird. (mehr …)

Hausrat und Ehewohnung

Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die während der Ehe gemeinsam genutzt und angeschafft wurden, ohne Nachweis des Alleineigentums eines Ehegatten. Die Zuweisung der Wohnung an einen der Ehepartner erfolgt nach Einzelfallumständen. Es wird z.B. nach den Interessen der Kinder und/oder Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entschieden. Werks- oder Dienstwohnungen werden im Regelfall dem Werksangehörigen zugewiesen. (mehr …)

Sorgerecht

Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person (alleiniges Sorgerecht). Wenn sich Ehepartner trennen, wird häufig darum gestritten, wer letztendlich über die gemeinsamen Kinder bestimmen darf. Vor dem Gesetz zählt hingegen immer nur ein einziges Kriterium: Das Wohl des Kindes. (mehr …)

Umgangsrecht

Jedes Elternteil hat grundsätzlich das Recht und auch die Pflicht, die gemeinsamen Kinder regelmäßig zu sehen, mit ihnen zu sprechen und ihre Entwicklung sowie deren Wohlergehen zu fördern und die gegenseitige Verbundenheit zwischen Eltern und Kind zu pflegen. (mehr …)

Ehevertrag

Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen geregelt werden. Insofern ist der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ein geeignetes Mittel, zumindest die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen anlässlich der Scheidung zu minimieren oder zu vermeiden. (mehr …)

Keine Angst vor Kosten

Oft erwartete Kostenrisiken brauchen Sie nicht zu scheuen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne vorab. Die erste Frage nach dem Honorar werden wir gerne beantworten und auch bei finanziellen Problemen oder Engpässen zusammen mit Ihnen nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Staatliche Hilfen, wie Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe, machen vieles möglich. Uns ist es wichtig, dass Sie in uns einen Ansprechpartner haben, dem Sie jederzeit vertrauen können, der sich Ihrer annimmt und zielorientiert für Ihr Recht kämpft.

  • Staatliche Beratungs- und Verfahrenskostenhilfen möglich bei finanziellen Engpässen*

  • Empfehlung zur Mediation vor familiengerichtlichen Schritten

* Mehr zu Verfahrenskostenhilfe…

So begleiten wir Sie

  • Erstberatung
    Im Rahmen einer Erstberatung wird zunächst besprochen, welche Probleme in Ihrem ganz persönlichen Fall zu klären sind. Es werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie in Krisensituationen Hilfe erfahren können. Vielfach können finanzielle Fragen vor der Ehescheidung geregelt werden, z.B. durch einen notariellen Vertrag.

  • Gerichtsnahe Beratung
    Wenn sich Eltern nicht einigen können, wo ihr/e Kind/er zukünftig leben sollen oder wie Umgangskontakte ablaufen könnten, erfolgt vor einer gerichtlichen Entscheidung in der Regel die so genannte Gerichtsnahe Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Göppingen oder eine Beratung beim Jugendamt. Wir begleiten Sie gerne.

  • Gerichtliche Anträge
    Wenn die außergerichtlichen Bemühungen dennoch nicht erfolgreich sind, werden wir Ihre Ansprüche beim Amtsgericht einklagen. Wenn über Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs zu entscheiden ist, wird das Gericht innerhalb eines Monats einen Verhandlungstermin festlegen.

  • Verfahrensbeistand
    In Sorgerechtsverfahren kann das Gericht dem Kind einen Verfahrensbeistand beiordnen (§158 FamFG). Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes wahrzunehmen, den Kindeswillen deutlich zu machen und seine Ansicht über das Kindeswohl zu äußern.

  • Angebot zur Mediation
    Über die Mediation durch Dritte können im Familienrecht häufig Konflikte ohne gerichtliche Verfahren zur Zufriedenheit aller Parteien gelöst werden. Das Ziel ist es, eine durch die Ehepartner/Partner selbst bestimmte und einvernehmliche Regelung zu erreichen und formalrechtlich zu statuieren.

    Mehr zur Mediation…

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